Wie aus dem Rathaus verlautete, ist in der Satzung jetzt das Flaggen des Rathauses zu hohen Feiertagen des Oberbürgermeisters, wie Geburtstag oder Namenstag festgelegt.
Im Abschnitt IV wird außerdem bestimmt, dass ab dem 3. Dienstjubiläum des Stadtoberhauptes öffentliche Räume dauerhaft mit dem Abbild des OB zu schmücken sind.
Für Meißner Klassenzimmer gilt die schmucklose Variante im Format A-3. Dienstzimmer sollen mit Variante 2, die den OB mit Amtskette zeigt, ausgestattet werden.
Seit heute können beide Bilder im Bürgerbüro abgeholt werden. Firmen und Privathaushalte können die Gestaltungssatzung freiwillig umsetzen. Für ein Foto wird dann eine Gebühr von 17,50 erhoben. 5 Euro kommen der Sanierung des historischen Meißner Rathauses zugute.









