Wirrwarr um Begriffe
Schreberhöhe könnte zum Problem werden
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Es war schon ein rechtes Bubenstück, das der Meissner Oberbürgermeister vor seinem Stadtrat aufführte. Nach einer geheimen Vorberatung im Bauausschuss wollte er über den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beschließen lassen. Auf einer Fläche von acht Hektar soll demnach ein Wohngebiet entstehen. Die betroffenen Kleingärtner aus vier Gartenanlagen sind entsetzt, die Räte leisten Widerstand und der Oberbürgermeister behauptet einfach, dass es ja nur um eine so genannte Bauleitplanung gehe, die ja gar nicht verbindlich sei.
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