Datum: 28.11.2019
Rubrik: Nachrichten
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Schönheit liegt ganz sicher im Auge des Betrachters. Und weil das so ist, befinden im Rechtsstaat Fachleute über den Schutz von Kulturgütern. Im Falle der beliebten Ausflugsgaststätte Gebhardts Weinschank waren sich die zuständigen Experten einig das imposante und geschichtsträchtige Gebäude ist als Denkmal zu erhalten.
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