Datum: 22.10.2020
Rubrik: Nachrichten
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Beitrag: Gnadenfrist für Sanierungsabschluss

Gnadenfrist für Sanierungsabschluss

Meißen-Cölln bekommt mehr Zeit


Bereits 2008 wurde für Meißen-Cölln ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Nun musste erneut ein Beschluss gefasst werden. Und so hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen in seiner Sitzung am 30.09.2020 die Satzung zur Verlängerung der Durchführungsfrist für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet„Meißen-Cölln“beschlossen.

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