Wertsteigerung durch Sanierung
Leiterin des Amts für Stadtplanung und -entwicklung informiert über die Erhebung der Ausgleichsbeträge
In Meißen sind Grundstückseigentümer in bestimmten Sanierungsgebieten verpflichtet, Ausgleichsbeträge zu zahlen. Diese Beiträge decken die Kosten öffentlicher Sanierungsmaßnahmen, die den Wert der Grundstücke erhöhen. Die Höhe des Ausgleichsbetrags basiert auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem erhöhten Bodenwert, ermittelt durch den Gutachterausschuss.
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