Kontroverse um Wohnpark Domblick
Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnpark Domblick“ und Aufstellungsbeschluss für B-Plan
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnpark Domblick“ gefasst. Das Verfahren erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Ziel ist die Anpassung der planerischen Grundlagen für die Entwicklung des Wohngebiets
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