Datum: 29.01.2009
Rubrik: Nachrichten

Hoffnung für Hartz IV-Kinder


Die Hartz-4-Sätze für Kinder bis 14 Jahre hat das Bundessozialgericht am gestrigen Tag als verfassungswidrig eingestuft. Die Kürzung der Gelder auf 60-Prozent des Regelsatzes sind nach Ansicht des Gerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.Auch die Kindertagesstätte des Kinderschutzbundes auf der Zaschendorfer Straße in Meißen beaufsichtigt täglich mehrere Kinder aus sozial-schwachen Familien. Kerstin Gerstel vom Kinderschutzbund kennt die Probleme dieser Kinder genau und begrüßt diese Entscheidung des Gerichts.Die Gesetzliche Regelung der Hartz-4-Sätze für Kinder soll nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt werden. Die Bundesregierung sieht derzeit aber noch keinen akuten Handlungsbedarf.

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