Aus dem Meißner Stadtrat
Abrechnung der Personal- und Sachkosten der freien Träger der Kitas
Gemäß den vertraglichen Regelungen mit den freien Trägern der Kindertagesstätten erfolgt jährlich eine Abrechnung der Personal- und Sachkosten. Die Abrechnung für das Haushaltsjahr 2024 liegt nun vor. Sie bildet die Grundlage für die finanzielle Ausgleichsberechnung zwischen der Stadt Meißen und den Trägern.
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