Nach Schloß Proschwitz nun auch die Porzellan-Manufaktur
Markenrechtsverletzung: MEISSEN geht gegen Compact-Magazin vor
Neben den Vorwürfen von Schloss Proschwitz meldet sich jetzt auch die Staatliche Porzellan-Manufaktur MEISSEN zu Wort: Laut einer am 28. August verbreiteten Mitteilung hat das Unternehmen juristische Schritte gegen das COMPACT-Magazin eingeleitet. Anlass ist ein auf „COMPACT-TV“ und Youtube veröffentlichtes Video, in dem das Markenzeichen der gekreuzten Schwerter im Kontext der Meißner Oberbürgermeisterwahl verwendet werde. MEISSEN spricht von einer klaren Markenrechtsverletzung und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Zur Begründung verweist die Manufaktur auf die besondere Bedeutung der Marke: Die gekreuzten Schwerter seien seit Jahrhunderten Symbol des Meissener Porzellans und eine der ältesten eingetragenen Marken Europas. MEISSEN versteht sich nach eigenen Angaben als Botschafterin eines Kulturerbes mit jährlich rund 200.000 Besucherinnen und Besuchern aus über 50 Ländern und betont, die Integrität und den Ruf der Marke mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen.
Bereits gestern hatte Schloss Proschwitz Vorwürfe gegen „Compact“ erhoben. Nach Angaben der Eigentümer wurden für ein rund 18-minütiges Online-Video Sequenzen ohne Drehgenehmigung auf dem Anwesen erstellt – teils per Drohne. Zudem seien Fotos eines Besuchs der Meißner AfD-Stadträtin Jana Witschetzky zusammen mit einem „Compact“-Redakteur im Schlosspark in sozialen Medien veröffentlicht worden. Der Begleittext habe aus Sicht des Weinguts fälschlich den Eindruck einer Einladung erweckt. Das Weingut teilt mit, man sei über den Besuch nicht informiert gewesen, habe keine Genehmigung erteilt und die Löschung der Inhalte bis 22. August 2025 verlangt; eine Reaktion liege bislang nicht vor.
Ob durch Drohnenaufnahmen und verdeckt gefilmte Szenen auf dem Gelände von Schloss Proschwitz, durch Social-Media-Posts, die fälschlich Zustimmung oder gar eine Einladung suggerieren, durch die Einblendung privater Fotos der Eigentümer oder durch die Verwendung der gekreuzten Schwerter der Porzellanmanufaktur MEISSEN – in beiden Fällen werfen die Betroffenen dem Magazin Compact vor, ohne Genehmigung auf den guten Ruf traditionsreicher Meißner Institutionen zurückzugreifen und diesen für parteipolitische Zwecke auszuschlachten.
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