Neuer Flächennutzungsplan für Meißen
Stadtrat beschließt Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im gesamten Stadtgebiet mit rund 3.092 Hektar
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Januar-Sitzung die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Damit wird die Grundlage für die künftige Stadtentwicklung komplett überarbeitet.
Der Flächennutzungsplan legt fest, wo im Stadtgebiet gebaut werden darf – etwa für Wohngebiete, Gewerbe oder Infrastruktur – und welche Flächen freigehalten werden. Der Beschluss betrifft das gesamte Stadtgebiet mit einer Fläche von rund 3.092 Hektar.
Der bisher gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2006, wurde zwar mehrfach angepasst – zuletzt 2019 –, ist in seiner Grundstruktur aber inzwischen rund 20 Jahre alt. Teil der Neuaufstellung ist auch eine genaue Abgrenzung des sogenannten Innenbereichs – also der Flächen, in denen grundsätzlich gebaut werden kann. Zusätzlich soll eine eigene Prognose zum künftigen Wohnraumbedarf erstellt werden. Dabei werden auch Leerstände, Brachflächen und vorhandene Baulandreserven erfasst. Die Verwaltung ist nun beauftragt, die notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben und externe Fachbüros einzubinden. Der Beschluss wurde gefasst – mit einer Enthaltung.
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