Frauen an die Macht!
Sächsisches Gesetz bringt erhebliche Probleme für männliche Bürgermeisterkandidaten.
Die gestrige Sitzung des Kreistages hatte einigen Sprengstoff zu bieten. Kurz vor Inkrafttreten wurden die Kreisräte über das Sächsische Gesetz zur Gleichstellung im kommunalen Wahlamt, kurz SächsGWKG informiert, das die Landkreise ab 1.4. umzusetzen haben. Während einige der Bürgermeister im Landkreis die Auswirkungen nicht mehr spüren werden, weil ihre Stelle durch Gemeindefusionen ohnehin abgeschafft wird, sind die meisten von den Neuregelungen durchaus betroffen. Wörtlich heißt es: „Eine Kommunalwahl, bei der nur Vertreter eines Geschlechts als Kandidaten zur Verfügung stehen, ist unzulässig.“ Die neue Festlegung stellt den Meißner Wahlleiter vor große zeitliche Probleme. Schließlich ist schon im September Oberbürgermeisterwahl. Bisher hatte Oberbürgermeister Raschke seine Wiederwahl schon sicher geglaubt. Die Mitgliederversammlungen zweier Parteien nominierten ihn nach dem Vortrag seiner zahlreichen Erfolge und im Falle der CDU einer Runde Freibier. Alles schien klar, doch nun soll er Gegenkandidatinnen bekommen. Allerdings hat sich noch keine Frau gemeldet. „In diesen Fällen kann durch die übergeordnete Behörde eine Zwangsverpflichtung als Kandidat durchgesetzt werden.“ Natürlich wird kein Wähler gezwungen, die Frau dann auch zu wählen. Allerdings sieht der Gesetzgeber für diesen Fall eine paritätische Besetzung des Amtes vor.