O-Amt organisiert Slalom
An der Wettinstraße dürfen Mülltonnen dauerhaft auf dem Bürgersteig abgestellt werden.
Meißen hat ein Problem und zwar mit der eigenen Stadtpolizeiverordnung. Ganz klar ist dort geregelt, dass Mülltonnen nicht auf den Bürgersteig gehören. In der Wettinstraße gab es deshalb vor mehr als fünf Jahren Ärger. Passanten beschwerten sich über die unansehnlichen Hindernisse auf den Gehwegen. Hauseigentümer argumentierten, dass in den Grundstücken kein Platz sei. Bürgermeister Gruner nahm sich damals der Sache an. Klar war, es sollte an der Wettinstraße kein Präzedenzfall geschaffen werden, also sollten die Eigentümer nach Lösungen suchen. Spätestens im Frühjahr 2008 sollten die Mülltonnen aus dem öffentlichen Verkehrsraum verschwinden, versprach die Verwaltung. Passiert ist .... nichts. Nach fünf Jahren allerdings haben die Kritiker resigniert und die Verwaltung nimmt es mit der eigenen Polizeiverordnung nicht mehr so genau. Übrigens ist im gleichen Regelwerk auch das Parken von Autos, das Verbrennen von Gartenabfällen sowie das Zünden von Feuerwerk geregelt. Nach dem Gleichheitsgrundsatz dürfte der brave Bürger auch bei diesen Themen auf ein gnädiges Ordnungsamt hoffen. Dem Stadtbild und der Sicherheit der Fußgänger ist die milde Auslegung der Polizeiverordnung sicher nicht zuträglich.
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