Radschlag ist aufgetaucht
Meißens bekanntester Fahrradhändler hat sein Geschäft jetzt in der Talstraße 5.
Die sächsische Staatsregierung hatte am 20. August eine Neufassung der »Richtlinie Hochwasserschäden 2013« beschlossen. Danach können Privatpersonen, Unternehmen und Vereine nun bis zu 80 Prozent der Schäden ersetzt bekommen. Unverändert gilt, dass Schäden in der Regel nur ab einem Betrag von 5.000 Euro berücksichtigt werden, bei Vereinen liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Ausgezahlt wurde bisher noch nichts – und wird auch nicht gleich. Dennoch hat es dieser und jener Geschäftsinhaber geschafft, wieder für die Kunden zu öffnen. Zum Beispiel: Michael Laubusch im Radschlag.
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