Häufchen sucht Frauchen
Dauerbrenner: Hundehaufen
Polizeiverordnung der Stadt Meissen, § 8 Verunreinigung durch Tiere. Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch Tiere verunreinigen zu lassen.
Weitere Meldungen aus dieser Rubrik
Reisemesse Dresden 2026
Anfang 2026 wurde die MESSE DRESDEN erneut zum Anlaufpunkt für Reiselustige aus Sachsen und darüber... [zum Beitrag]
Stadtrat beschließt Nachtragshaushalt
Stadtrat beschließt NachtragshaushaltFinanzverwaltungsamt informiert über Liquidität und... [zum Beitrag]
Vollsperrung Fleischergasse
Seit heute ist die Fleischergasse in der Meißner Altstadt an der Einmündung zur Görnischen Gasse voll... [zum Beitrag]
Realtalk Sparkasse
Bauen auf der grünen Wiese
Der Beschluss ist gefallen. Der Stadtrat von Meißen hat den Satzungsbeschluss für das Wohngebiet Triftweg... [zum Beitrag]
Spendenaufruf „Haus für Vieles“
Schrauben statt wegwerfen - im Haus für Vieles an der Dresdner Straße in Meißen bekommen defekte Toaster,... [zum Beitrag]
Themenjahr „Tachelles“ 2026
Die Stadt Meißen beteiligt sich 2026 am landesweiten Themenjahr „Tacheles – Jahr der jüdischen Kultur in... [zum Beitrag]
Fasching für alle Generationen: MCV...
Die Karnevalssaison 2026 steht in Meißen in den Startlöchern. Der Meißner Carneval Verein MCV lädt zur 59.... [zum Beitrag]
Leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit
Im Januar waren im Bezirk der Agentur für Arbeit Riesa siebentausendvierhundertsechzehn Menschen... [zum Beitrag]

