Datum: 05.03.2015
Rubrik: Nachrichten
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Beitrag: Häufchen sucht Frauchen

Häufchen sucht Frauchen

Dauerbrenner: Hundehaufen


Polizeiverordnung der Stadt Meissen, § 8 Verunreinigung durch Tiere. Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch Tiere verunreinigen zu lassen.

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