Häufchen sucht Frauchen
Dauerbrenner: Hundehaufen
Polizeiverordnung der Stadt Meissen, § 8 Verunreinigung durch Tiere. Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch Tiere verunreinigen zu lassen.
Weitere Meldungen aus dieser Rubrik
Hahnemann-Dokumente in Meißen angekommen
In Meißen ist eine außergewöhnliche Erweiterung des wissenschaftlichen Erbes Samuel Hahnemanns... [zum Beitrag]
Richtfest an der Alten Ziegelei
In der Alten Ziegelei Meißen ist ein weiterer Meilenstein erreicht Für den dritten Bauabschnitt, die... [zum Beitrag]
Verkehrsuntersuchung Görnische Gasse...
Tobias Schönefeld vom Verkehrsbüro SVU Dresden stellte beim vergangenen Stadtentwicklungsausschuss die... [zum Beitrag]
1. Sportlerstammtisch Meißen
Der neu gegründete „Sportlerstammtisch“, zu dem Dieter Sörnitz und Udo Niehoff vom Stadtsportverband... [zum Beitrag]
Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur...
In der jüngsten Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses haben Christian Friedl, Leiter des Meißner Amt... [zum Beitrag]
Foerderschule jetzt mit neuem Anbau
Die Förderschule „An der Nassau“ in Meißen hatte am 8. Dezember allen Grund zu feiern. Der Erweiterungsbau... [zum Beitrag]
Tradition am zweiten Advent
Am zweiten Adventssonntag verwandelte die Chorgemeinschaft Coswig/Weinböhla den Zentralgasthof in... [zum Beitrag]
Aus Meißner Hof werden Sozialwohnungen
Der ehemalige Meißner Hof in der Lorenzgasse 7 wird saniert. Das Renaissancegebäude mit Bauteilen aus den... [zum Beitrag]
Adventsmarkt bei den Pfadfindern
Auf dem Meißner Pfadfindergrund in der Weinberggasse 3a fand am vergangenen Sonnabend ein Adventsmarkt... [zum Beitrag]

