Häufchen sucht Frauchen
Dauerbrenner: Hundehaufen
Polizeiverordnung der Stadt Meissen, § 8 Verunreinigung durch Tiere. Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch Tiere verunreinigen zu lassen.
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