Verwaltungsreform ist beschlossen
Verwaltungsreform wurde am heutigen Nachmittag beschlossen.Landrat Steinbach äüßert sich zu den AuswirkungenUmfangreiche Aufgaben des Staates werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie auf den Kommunalen Sozialverband übertragen. Die verbleibenden staatlichen Aufgaben werden in weniger Behörden gebündelt.Das Innenministerium geht nach einer wissenschaftlichen Studie davon aus, dass bei voller Wirksamkeit der Reform jährlich rund 160 Mio. € eingespart werden können. Rund 4100 Stellen werden kommunalisiert. Betroffene Beschäftigte erhalten einen 3jährigen Kündigungsschutz. Aufgaben, die kommunalisiert werden:Übertragung von Aufgaben und Aufgabenteilen auf die künftigen Landkreise und Kreisfreien Städte: • Alle Aufgaben der Vermessungsämter• Teilaufgaben der bisherigen Regierungspräsidien u. a. in den Bereichen Umweltvollzugs- und Umweltfachaufgaben, Denkmalschutz, • Teilaufgaben der bisherigen Straßenbauämter• Teilaufgaben der Verwaltung für Familie und Soziales• Teilaufgaben der Sächsischen Bildungsagentur• Teilaufgaben der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft• Alle Aufgaben der Ämter für ländliche Entwicklung• Teilaufgaben des Staatsbetriebs Sachsenforst• Aus- und Fortbildungsaufgaben in verschiedenen BereichenVerlagerung von Aufgaben auf kreisangehörige Städte und Gemeinden: • Im Bereich Ordnungswidrigkeiten, soweit sie für den Vollzug der Gesetze zuständig sind • Verkehrsrechtliche Anordnungen bezogen auf Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen• Darüber hinaus können Landkreise Aufgaben auf kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Erprobung einer ortsnahen Aufgabenerfüllung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen.Ein weiterer bedeutender Teil des Gesetzes ist die Funktionalreform im staatlichen Bereich:Die Anzahl der Behörden wird um 42 reduziert werden.Die Aufgaben, die auch weiterhin staatlich wahrgenommen werden sollen, wurden bei wenigen Behörden zusammengefasst:Die neuen Landesdirektionen (ehemals Regierungspräsidien) sind inhaltlich ein neuer Behördentyp der mittleren allgemeinen Verwaltungsebene und Mittler zwischen den Staatsministerien und der kommunalen Ebene - aufgrund der umfangreichen Kommunalisierung vorrangig mit Aufsichtsaufgaben betraut und zudem mit Bündelungsaufgaben versehen:- bei Aufgaben, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern- räumlich über das Gebiet eines Landkreises hinaus Geltung beanspruchen - oder zentral landeseinheitlich wahrgenommen werden müssenNur in hoch spezialisierten Aufgabenbereichen und auch bei Aufgaben mit besonderer Bedeutung wurden besondere Staatsbehörden und Staatsbetriebe vorgesehen:Landrat Steinbach war bei der Beratung vor Ort.
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