Feuerwerke bei Stadt oder Gemeinde beantragen
Im Landkreis Meißen werden ab dem 1. Juli die Erlaubnisse für Feuerwerke der Klasse II anlässlich privater Feiern nicht mehr im Landratsamt, sondern von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erteilt. Zum Feuerwerk der Klasse II gehören Silvesterartikel, die an Personen ab dem 18. Lebensjahr abgegeben werden.Der schriftliche Antrag sollte ungefähr 14 Tage vor dem geplanten Termin dort eingereicht werden. Im Antrag soll stehen: die Adresse des Antragstellers und der Anlass, wo und wann das Feuerwerk stattfinden soll.
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