Datum: 18.06.2008
Rubrik: Nachrichten

Feuerwerke bei Stadt oder Gemeinde beantragen


Im Landkreis Meißen werden ab dem 1. Juli die Erlaubnisse für Feuerwerke der Klasse II anlässlich privater Feiern nicht mehr im Landratsamt, sondern von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erteilt. Zum Feuerwerk der Klasse II gehören Silvesterartikel, die an Personen ab dem 18. Lebensjahr abgegeben werden.Der schriftliche Antrag sollte ungefähr 14 Tage vor dem geplanten Termin dort eingereicht werden. Im Antrag soll stehen: die Adresse des Antragstellers und der Anlass, wo und wann das Feuerwerk stattfinden soll.

Weitere Meldungen aus dieser Rubrik


Ausstatter Schmidt expandiert nach...

Der Meißner Raumausstatter „Schmidt“ erweitert sein Unternehmen und eröffnet am 28. Februar eine neue... [zum Beitrag]

Bauen auf der grünen Wiese

Der Beschluss ist gefallen. Der Stadtrat von Meißen hat den Satzungsbeschluss für das Wohngebiet Triftweg... [zum Beitrag]

Tarifverhandlungen in Meißen

Am 12. Februar fand im Verkehrshof der Verkehrsgesellschaft Meißen die zweite Verhandlungsrunde zwischen... [zum Beitrag]

Selbsthilfegruppe in der Hafenstraße

In Meißen treffen sich Betroffene einer seltenen, aber schweren Erkrankung regelmäßig in der Hafenstraße.... [zum Beitrag]

Realtalk Sparkasse

[zum Beitrag]

Vollsperrung Fleischergasse

Seit heute ist die Fleischergasse in der Meißner Altstadt an der Einmündung zur Görnischen Gasse voll... [zum Beitrag]

Der Meißner Nachtwächter kehrt zurück

Ab März 2026 kehrt eine vertraute Figur in die nächtlichen Gassen von Meißen zurück: der... [zum Beitrag]

Reisemesse Dresden 2026

Anfang 2026 wurde die MESSE DRESDEN erneut zum Anlaufpunkt für Reiselustige aus Sachsen und darüber... [zum Beitrag]

Handwerk erleben!

Handwerk erleben statt nur darüber zu reden: In der zweiten Februarwoche konnten Schülerinnen und Schüler... [zum Beitrag]