Beschluss auf tönernen Füßen
Entscheidung des Stadtrates basiert auf Fehlannahme
Keine drei Minuten hatte es gedauert, die Stadträte zu einem Beschluss zu bewegen, eine Bürgschaft in Höhe von 210.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu übernehmen.Die Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters klang schlüssig. Die Räte vertrauten auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Weder der inneren Rechtsberatung noch dem Oberbürgermeister waren offenbar Unstimmigkeiten aufgefallen. Anders war dies bei gleich mehreren Bürgern der Stadt, die unabhängig voneinander Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises einlegten.Inzwischen gibt es aus dem Rechts- und Kommunalamt erste Antworten.
Weitere Meldungen aus dieser Rubrik
Literaturfest Lesung - Romy Fölck Teil1
Nicht die Spatzen – jetzt der...
In der Stadtratssitzung vom ersten Juli 2026 sollte entschieden werden, ob die Kindertagesstätte Meißner... [zum Beitrag]
Sommerinterview mit Jörg Schaldach
Literaturfest Lesung - Romy Fölck Teil2
Sommerfest am Franziskaneum -...
Kurz vor den Sommerferien herrschte auf dem Gelände des Gymnasiums Franziskaneum noch einmal reges... [zum Beitrag]
Prälatenhaus: Stadt gibt Einblick in...
Das Prelatenhaus zählt zu den bedeutendsten historischen Gebäuden der Stadt Meißen. Im... [zum Beitrag]
Neues Innenleben für alten Kanal
In der Großenhainer Straße zwischen Bahnhofskreuzung und Tonberg laufen derzeit Arbeiten zur Sanierung des... [zum Beitrag]
20 Elektrobusse für den Landkreis
„Ritter Karras“ offiziell in Betrieb
Seit wenigen Tagen ist sie bereits im Linienverkehr unterwegs. Am Dienstag wurde die neue Elektrofähre... [zum Beitrag]

