Beschluss auf tönernen Füßen
Entscheidung des Stadtrates basiert auf Fehlannahme
Keine drei Minuten hatte es gedauert, die Stadträte zu einem Beschluss zu bewegen, eine Bürgschaft in Höhe von 210.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu übernehmen.Die Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters klang schlüssig. Die Räte vertrauten auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Weder der inneren Rechtsberatung noch dem Oberbürgermeister waren offenbar Unstimmigkeiten aufgefallen. Anders war dies bei gleich mehreren Bürgern der Stadt, die unabhängig voneinander Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises einlegten.Inzwischen gibt es aus dem Rechts- und Kommunalamt erste Antworten.
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