Eigentümer sollen zahlen
Ausgleichsbeiträge werden auch in Meißen zum Diskussionsthema.
Auf die Immobilieneigentümer in Meißens Altstadt kommt ein finanzieller Aderlass zu. In den nächsten Jahren muss die Kommune laut Baugesetzbuch so genannte Ausgleichbeiträge einfordern. Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Historische Altstadt sollen dann einen Differenzbetrag zahlen, der die Werterhöhung durch die Sanierung des Areals widerspiegelt. Dabei vergleichen Gutachter die Bodenpreise vor der Sanierung mit den heutigen. Normalerweise sollte sich durch die Sanierung eine Aufwertung ergeben und an den Kosten dieser Aufwertung soll der Grundbesitzer beteiligt werden.
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