Datum: 16.09.2013
Rubrik: Nachrichten
Diesen Beitrag jetzt bestellen

Bestellen Sie jetzt diesen Beitrag auf einem Medium nach Ihrer wahl.
Beitrag: Salto Rückwärts

Salto Rückwärts

Oberbürgermeister stimmt nach langer Diskussion gegen den Beschluss seiner eigenen Verwaltung – Kleingärten werden vorerst nicht verhökert.


Wenn eine staatliche Stelle Grundstücke an Privatinteressenten veräußert, kann die betroffene Gemeinde meist ein Wörtchen mitreden. Um Spekulationen vorzubeugen, gibt es dabei das Vorkaufsrecht. Der Verwaltungsausschuss von Meißen hatte sich jüngst mit so einem Vorkaufsrecht zu befassen. Eine Grundstücksgesellschaft aus dem fernen Meerbusch bei Düsseldorf war in Meißen auf Einkaufstour und hat mehrere Kleingartenanlagen in interessanter Lage von einem Sächsischen Staatsbetrieb erworben.

 

Weitere Meldungen aus dieser Rubrik


Weinfest-Rummel nimmt Form an

Noch drehen sich die Fahrgeschäfte nicht – doch auf dem Festplatz unterhalb der Albrechtsburg nimmt der... [zum Beitrag]

Radebeul feiert „L’amore“

Wenn sich der Spätsommer langsam dem Herbst zuneigt und die Weinberge in Radebeul ihre goldenen Farben... [zum Beitrag]

Legendenschilder erzählen Meißner...

Die Große-Schwestern gehören zu den Aushängeschildern der diesjährigen Kampagne der Stadt „Hoch hinaus“.... [zum Beitrag]

Mitmachfestival bringt Meißen zusammen

[zum Beitrag]

Geburtenzahlen sinken – Schulen...

Wie entwickeln sich die Geburtenzahlen in Meißen – und mit welchen Schülerzahlen startet das neue... [zum Beitrag]

Weinhoheiten starten mobil ins Amtsjahr

Für Luise Puhlmann begann Anfang August ein völlig neuer Lebensabschnitt. Sie setzte sich gegen sieben... [zum Beitrag]

Brot kaufen und Gutes tun

[zum Beitrag]

Porzellanmanufaktur MEISSEN...

Hausmesse 2026 setzt auf neue Designs, junge Künstler und ungewöhnliche Partnerschaften. Am Freitag,... [zum Beitrag]

Mitmachfestival bei Sonne und Sturm

Ohne sie wäre dieses Festival nicht denkbar: Zahlreiche Vereine, Initiativen, Firmen und Organisationen... [zum Beitrag]