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Oberbürgermeister stimmt nach langer Diskussion gegen den Beschluss seiner eigenen Verwaltung – Kleingärten werden vorerst nicht verhökert.
Wenn eine staatliche Stelle Grundstücke an Privatinteressenten veräußert, kann die betroffene Gemeinde meist ein Wörtchen mitreden. Um Spekulationen vorzubeugen, gibt es dabei das Vorkaufsrecht. Der Verwaltungsausschuss von Meißen hatte sich jüngst mit so einem Vorkaufsrecht zu befassen. Eine Grundstücksgesellschaft aus dem fernen Meerbusch bei Düsseldorf war in Meißen auf Einkaufstour und hat mehrere Kleingartenanlagen in interessanter Lage von einem Sächsischen Staatsbetrieb erworben.
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