Hepatitis B im Hochwasser?
Amtsärztin widerspricht den Annahmen des Belfor-Konzerns zur Übertragung gefährlicher Infektionskrankheiten.
Die Aussagen eines hochrangigen Mitarbeiters des Schadenssanierers Belfor hatten in Meißen für einige Aufregung gesorgt. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von regional verfügbaren Arbeitskräften hatte dieser argumentiert, dass dem Gründe des Gesundheitsschutzes entgegenstehen. Die für Meißen zuständige Amtsärztin ist für den Gesundheitsschutz der Menschen in Meißen an vorderster Stelle verantwortlich. Sie sieht im Zusammenhang mit den Arbeiten im Hochwassergebiet keine Notwendigkeit zur Hepatitis-B-Immunisierung. Diese Art der Gelbsucht wird direkt durch Körperflüssigkeiten und das meist in der Freizeit übertragen. Auch die Vermutung, dass der Mitarbeiter der Firma Belfor als medizinischer Laie vielleicht Hepatitis B mit Hepatitis A verwechselt hat, ändert nichts an der Erkenntnis, dass für Aufräumarbeiten und Bautätigkeiten eine Immunisierung nicht notwendig ist. Insgesamt schätzt die Spezialistin ein, dass für Bautätigkeiten eine fehlende Hepatitisimpfung kein Hinderungsgrund ist. Die Tetanusimpfung hat immer ihre Aktualität. So reicht eine einmalige Immunisierung keineswegs fürs ganze Leben. Während die Amtsärztin hier eine Vierfachimpfung verabreicht, die unter anderem vor Tetanus, den Wundstarrkrampf, immunisiert, stellt sich abschließend die Frage, ob es bei den vielen, gegen Hepatitis A oder B nicht immunisierten Helfern oder Mitarbeitern durch die Fluten 2002 oder 2013 irgendwelche Infektionskrankheiten dieser Art in Meißen gab. Und wieder stellt sich die Frage: weshalb argumentiert der Belfor-Konzern zum wiederholten Male mit Fakten, die einer Prüfung nicht standhalten
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