Beachparty bis 3.00 Uhr?
Ausnahmegenehmigung bis in die Morgenstunden - oder doch nicht?
Die Polizeiverordnung der Stadt Meißen legt die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr fest. Einige Ausnahmen im Jahr werden bis 0.00 Uhr oder 1.00 Uhr genehmigt.
Jetzt haben die Veranstalter der Beachparty auf dem Freigelände des "Wellenspiel" für den Sonnabend eine Genehmigung bis 3.00 Uhr - oder doch nicht?
http://www.stadt-meissen.de/download/ortsrecht/Sperrzeitverordnung.pdf
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