Datum: 25.02.2008
Rubrik: Nachrichten

Hilfe für schwerbehinderte PKW-Fahrer


In einem Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte sich Landrat Arndt Steinbach im Dezember vorigen Jahres für Gleichbehandlung gegenüber schwerbehinderten Menschen eingesetzt . Konkret ging es dabei es um Fördermöglichkeiten bei der Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit Rußfiltern.Für die Umrüstung erhalten Fahrzeugbesitzer einen Steuernachlass von 330 Euro, was einem steuerbefreiten Schwerbehinderten allerdings um keinen einzigen Cent entlastet, so dass er die Kosten von 660 Euro und mehr aus der eigenen Tasche bezahlen muss. In seinem Schreiben bat der Landrat den Bundesminister für Arbeit und Soziales, sich für eine Nachbesserung dieser Regelung einzusetzen. Weder das Bundesfinanzministerium noch Arbeits- und Sozialministerium sehen derzeit Möglichkeiten der Abhilfe.Bei der Anhörung des Bundestages zum Gesetzentwurf kam aber seitens der Wirtschaft die Bereitschaft zum Ausdruck, Rabatte beim Verkauf von Partikelfiltern an Menschen mit Behinderungen zu gewähren, die der Höhe der steuerlichen Vergünstigung entsprechen.Betroffene können sich beim Landratsamt Meißen melden.

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