Kleingärtner dürfen wieder Abfälle verbrennen
Seit dem 1. April gilt in Meißen eine neue Regelung. So dürfen an Wochentagen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Zu beachten ist die jeweilige maximale Dauer von 2 Stunden je Feuer. Außerdem sollten Nachbarn nicht durch Qualm belästigt werden. Die Anmeldepflicht für die Feuer wurde aufgehoben. Auch die Unterteilung der Brenntermine nach links- und rechtselbigen Gärten findet nicht mehr statt. Möglichkeit zum Verbrennen von Gartenabfällen besteht nun noch bis zum 30. April.
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