Stadt verzichtet auf Gebührenerhebung
Nutzung öffentlicher Flächen für Gastwirte derzeit frei
In Meissen muss bisher für die Nutzung öffentlicher Flächen für Freisitze, die Aufstellung von Verkaufsautomaten oder Verkaufswagen sowie für Warenauslagen vor den Geschäften eine Sondenutzungsgebühr an die Stadt gezahlt werden.In der letzten Ratssitzung wurde nun ein Antrag der CDU-Fraktion beraten, diese Gebühren für zwei Jahre nicht zu erheben.
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