Datum: 17.11.2009
Rubrik: Nachrichten

Wunsch und Wirklichkeit

Meißens Oberbürgermeister und die Fördermittel


Fördermittel werden von den Gemeinden als Segen empfunden. Sie sollen helfen Projekte anzupacken, die aus eigener Kraft nicht zu stemmen wären. Allerdings ist die Beantragung kompliziert und die Entscheidungen dauern lange. Meißens Oberbürgermeister Olaf Raschke gilt als ungeduldiger Mensch. Wohl auch deshalb hat er sich inzwischen völlig in der Fördermittelmaterie verstrickt. In Meißen wird munter drauf los gebaut mit Geld, das nicht da ist. Schlimmer noch, das erhoffte Geld wird wohl nie in Meißen ankommen! Wie es weiter geht mit den Fördergeldern, welche Projekte realisierbar bleiben und wo ein Bau in weite Ferne rücken wird, das alles erfahren Sie in den nächsten Tagen hier bei uns.   Schreiben des SÄCHSISCHEN STAATSMINISTERIUMS DES INNERN vom 10.11.2009  Für alle Programme gilt: Städtebauförderung stellt eine Gebietsförderung dar! Die Gemeinde entscheidet in eigener Verantwortung, mit welchen Prioritäten sie die jeweiligen Einzelmaßnahmen in den Gebieten aufgreift und wie sie diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzhilfen umsetzt. Die von der Stadt avisierten Einzelmaßnahmen in den Gebieten übersteigen bei Weitem die Realisierungsmöglichkeiten in den einzelnen Förderprogrammen. Neben Meißen gibt es viele weitere Städte im Freistaat Sachsen mit Finanzhilfebedarf in der Städtebauförderung.Die Stadt Meißen sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der angezeigte Fördermittelbedarf gemäß kommunalem Haushaltsplan nicht automatisch die entsprechend zur Verfügung stehenden Finanzhilfen für die Stadt Meißen widerspiegeln kann. Die formulierten Vorstellungen sind unrealistisch und nicht nachvollziehbar. Dies wurde der Stadt erst vor kurzem in einem Gespräch mit Herrn Staatsminister Dr. Buttolo deutlich gesagt.SDP „Meißen – Historische Altstadt“ Meißen ist nicht zwar eine sehr bedeutende aber nicht die einzige Stadt im Freistaat Sachsen mit erhaltens- und denkmalwertem Altstadtkern. Demnach gibt es auch eine Vielzahl von SDP-Fördergebieten in Sachsen. Die zur Verfügung stehenden Finanzhilfen müssen auf insgesamt 62 Fördergebiete verteilt werden. Daher ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Meißen in ihrem Haushaltsplan für 2009 einen Fördermittelbedarf von über 2,6 Mio. € für ein Programm ausweist, in welchem für alle 62 Gebiete insgesamt nur 50 Mio. € zur Verfügung stehen. Im Verhältnis zu anderen Programmgemeinden hat Meißen seit 1991 regelmäßig einen überverhältnismäßig großen Teilbetrag bewilligt bekommen. Tabelle Fehlbedarf SDP 2009 (Angaben der Stadt) Fördermittelbedarf gem. Haushaltsplan   2.646.400 €    Altbewilligungen bis 2008       865.520 €      Bewilligung PJ 2009, JS 2009    83.980 €       Fehlbedarf *    1.696.900 €    Der angezeigte Mehr- bzw. „Fehlbedarf“ umfasst folgende Maßnahmen: Rathaus (259.184 €), Domplatz (769.000 €), Kirche St. Afra (676.942 €), Freiheit 5 (80.000 €), Domplatz 8 (22.622 €) und Schlossberg 1 (14.042 €). Die Argumentation der Stadt, dass die Deckung dieses kompletten Fehlbedarfs in Aussicht gestellt wurde, kann nicht bestätigt werden. Es wurde festgehalten, dass eventuell ein Teilbetrag dieses Mehrbedarfs abgedeckt werden kann, wenn entsprechende Rückgaben anderer Gemeinden erfolgen und die vereinbarten Voraussetzungen für die Vorfinanzierung durch die Stadt erfüllt werden. Der angeblich noch darüber hinaus bestehende „Fehlbedarf“ für die Einzelmaßnahmen kann im laufenden und auch in den folgenden Programmjahren leider bei keiner Gemeinde vollständig ausgeglichen werden. Die zukünftig im Programm städtebaulicher denkmalschutz (SDP) zur Verfügung stehenden Finanzhilfen werden sich jährlich verringern. Diese Programmentwicklung müssen alle Gemeinden bei der Planung der weiteren Entwicklung ihrer Fördergebiete beachten. Dementsprechend muss auch die Stadt Meißen ihr Maßnahmekonzept entsprechend anpassen und Prioritäten bei den avisierten Einzelmaßnahmen setzen. Die Äußerung, die bestehenden Altbewilligungen vorrangig für die Finanzierung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zu verwenden, muss kritisiert werden. Zwar liegt die Auswahl und Realisierung von Einzelmaßnahmen im Bereich der kommunalen Planungshoheit, jedoch sind für einen effektiven Mitteleinsatz unbedingt private Baumaßnahmen auch innerhalb der Städtebauförderung einzubeziehen. Werden zwar die öffentlichen Infrastrukturen in einem Gebiet saniert nicht aber die privaten (denkmalgeschützten) Gebäude, so könnte die Sanierung des gesamten Gebietes fehlschlagen und die Frage der Rückforderung von Fördermitteln auftreten. Gerade ein Gebiet des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ erfordert im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten öffentliche und private Maßnahmen.Alle Gemeinden  wurden darauf hingewiesen, dass neben der Programmaufstellung die Möglichkeit besteht, bei Minderbedarf einzelner Gemeinden für Mehrbedarf Aufstockungen durch Umbewilligungen im laufenden Programmjahr zu erhalten, wenn die Gemeinde die entsprechenden Maßnahmen vorfinanziert. Dies ist natürlich nur in dem Umfang möglich, in welchem auch Minderbedarf angezeigt wird, also Rückgaben von Gemeinden erfolgen. Die Stadt Meißen hat zwar im SDP für 2009 einen Mehrbedarf von insgesamt ca. 1,7 Mio. € angezeigt, jedoch sind in diesem Umfang bisher keine Rückgaben anderer Gemeinden erfolgt. So konnte dieser Mehrbedarf bisher nicht durch Umbewilligungen ausgeglichen werden. Ebenso muss festgehalten werden, dass die Voraussetzungen für eine Umbewilligung aufgrund von Vorfinanzierung der Maßnahmen von der Stadt Meißen bisher nicht vollständig erfüllt wurden. Bisher liegt bei der SAB weder eine vollständige gemeindewirtschaftliche Stellungnahme noch ein Zwischennachweis für die angezeigten Mehrbedarfe vor. SEP (Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen) Die Stadt Meißen wurde mit drei Fördergebieten in das Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ aufgenommen. In diesem Programm werden seit 1991 Maßnahmen mit Finanzhilfen des Bundes und Freistaates Sachsen gefördert um gebietsbezogene Missstände und Mängel in Gemeinden zu beseitigen oder nachhaltig zu mildern, die Innenstädte zu stärken und die Rahmenbedingungen für private und öffentliche Investitionen zu verbessern. Seit 1991 wurden 207 Gemeinden mit insgesamt 287 Fördergebieten in das Bund-Länder-Programm aufgenommen. Nach der Föderalismusreform ist das Programm deutlich degressiv und zeitlich begrenzt ausgestaltet. Es wird mit dem Auslaufen im Jahr 2012 gerechnet. Die 207 Programmgemeinden mit derzeit 285 laufenden Maßnahmen sind daher angehalten, die Maßnahmekonzepte der bestehenden Sanierungsgebiete entsprechend zu überarbeiten und anzupassen. Nach Auswertung der Fortsetzungsanträge für das Programmjahr 2009 ergab sich eine erhebliche Differenz zwischen den zu erwartenden Finanzhilfen von Bund und Land und den Erwartungen der Gemeinden für 2009 und die Folgejahre in der Größenordnung von über 220 Mio. €. Aufgrund dessen ist es nicht möglich, der Stadt Meißen den gesamten Fördermittelbedarf gemäß Hausplan für die drei Fördergebiete im SEP bis 2012 zu bewilligen.Vor diesem Hintergrund ist es ein extremes Entgegenkommen des Freistaates Sachsen, den Finanzhilfebedarf in dem Fördergebiet „Historische Altstadt“ zumindest für das Programmjahr 2009 für den Aufzug zum Burgberg vollständig zu decken. Neben den bereits bewilligten Finanzhilfen für das Programmjahr 2009 erhielt die Stadt Meißen für das Fördergebiet „Historische Altstadt“ im Oktober rund 70.000,00 € zusätzlich aus Rückgaben anderer Programmgemeinden bewilligt. Daneben wird die Stadt Meißen für dieses Sanierungsgebiet Finanzhilfen aufgrund der Vorfinanzierung in Höhe von 257.280,64 € bewilligt bekommen, sofern sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Bisher liegen jedoch bei der SAB weder der Auszahlungsantrag noch der Zwischenverwendungsnachweis für die angezeigten Mehrbedarfe in Höhe von 257.280,64 € vor.Die Pestalozzi-Mittelschule liegt im Fördergebiet „Niederfähre-Vorbrücke“. Die Stadt Meißen entscheidet eigenverantwortlich, für welche Einzelmaßnahmen, sie die für das Fördergebiet für das Programmjahr 2009 und Folgejahre bewilligten Finanzhilfen verwendet. Für das Sanierungsgebiet werden zusätzlich für das Programmjahr 2009 Finanzhilfen aufgrund der Vorfinanzierung der Maßnahme Pestalozzi-Mittelschule in Höhe von 73.541,27  bewilligt, sofern die Stadt Meißen die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Hier fehlt bisher noch der Zwischenverwendungsnachweis für den angezeigten Mehrbedarf. Fazit: Auch in den nächsten Programmjahren wird die Stadt Meißen aufgrund der allgemeinen Programmentwicklung im Rahmen der Programmaufstellung Finanzhilfen nicht in dem Umfang wie beantragt oder erhofft bewilligt bekommen können, (Erläuterung s. o.). Aber im Rahmen des Kassenmittelmanagements können Aufstockungen der Bewilligungen durch Umbewilligungen in allen Programmen erfolgen, wenn andere Gemeinden einen Minderbedarf anmelden und entsprechend die Rückgabe der Finanzhilfen erklären. Der gesamte Sachverhalt wurden bereits zwischen Herrn Dr. Buttolo und Herrn Oberbürgermeister Raschke abschließend geklärt. In verschiedenen Gesprächen wurden alle Fragen diskutiert und der Stadt Meißen für die Zukunft verschiedene Wege aufgezeigt, die von Herrn Raschke auch akzeptiert wurden. Mit freundlichen Grüßen Frank Wend Pressesprecher _______________________________________________________________________ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN

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