Datum: 08.06.2010
Rubrik: Nachrichten

Ordnungsamt verschläft Hochwasser

In letzter Minute müssen PKW von gebührenpflichtigem Parkplatz gerettet werden.


Ihren Ausflug nach Meißen hätten sich die Besitzer dieser PKW sicher anders vorgestellt. Nur wenige Stunden nach dem Abstellen der Fahrzeuge stand das Wasser bis an die Stoßstangen. Dabei hatten die Touristen brav ihr Ticket gelöst. Im Vertrauen auf die Sorgfaltspflicht des Parkplatzbetreibers Stadt Meißen stellten Sie ihre Autos auf dem Parkplatz an der Siebeneichener Straße ab und besuchten die Sehenswürdigkeiten der Domstadt. Die Fachleute im Ordnungsamt wussten zwar seit mehr als 24 Stunden Bescheid, dass die Elbe am Nachmittag auch diesen Parkplatz überfluten würde, doch sie handelten nicht. Hartnäckig hält sich beim Expertenteam des Ordnungsamts der Glaube, Wasser, das in Dresden für die Warnstufe I sorgt, könne noch irgendwo anders hin fließen als nach Meißen. Erst als sich der erste Vollzugsbeamte beim Kontrollieren der Parkscheine nasse Füße holte, wurde der Parkplatz gesperrt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes waren nun mit der Halterfeststellung beschäftigt. Die Kosten für das Abschleppen der PKW werden dann dem Fahrzeuginhaber aufgebrummt. Die Stadt aber glaubt mit dem permanenten Warnschild an der Parkplatzeinfahrt jegliche Haftung ausgeschlossen zu haben. In Deutschland besteht die Hauptaufgabe des Ordnungsämter in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Gefahrenabwehr. In Meißen aber dreht sich alles um die Parkgebühr.

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