Kultursteuer und Melone
Der Meißener Stadtrat beschließt zur Kulturförderabgabe und Ausschusssitzen.
Der Stadtrat zu Meißen lehnt sich gegen das Landratsamt auf. Die vorgesetzte Rechtsaufsichtsbehörde hatte die Stadt zur Rücknahme der so genannten Kulturförderabgabesatzung aufgefordert. In dieser umstrittenen Satzung ist geregelt, dass seit 1. Januar 2012 auf alle Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen und Museumsbesuchen eine Steuer erhoben wird, die dem Stadthaushalt zufließt. Landratsamt und Landesdirektion halten diese Steuer für rechtswidrig.
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