Datum: 10.12.2013
Rubrik: Nachrichten
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Beitrag: Stadt installiert Bußgeldfalle

Stadt installiert Bußgeldfalle

Frisch aufgestellte Stoppschilder werden von einheimischen Fahrzeugführern nicht wahrgenommen.


Die Kreuzung Talstraße – Kerstingstraße in Meißen hat sich für Autofahrer zur Bußgeldfalle Nummer 1 entwickelt. Am Montagmorgen wurden hier Verkehrsschilder getauscht. Seitdem verhalten sich neun von zehn Fahrzeugführern falsch – und das kann teuer werden. Unter anderen wendet sich Zuschauer Ralf Mauersberger an die tvM-Redaktion und berichtet von Polizeikontrollen bereits am Montag, doch der Reihe nach. Zwei Stoppschilder prangen jetzt rechts und links der Fahrbahn. Bisher hatten die Kraftfahrer hier nur die Vorfahrt zu beachten und konnten aufmerksam durchrollen. Nun sollen sie anhalten. Das ganze hat natürlich Gründe. Außerdem soll eine neu errichtete Ampel Fußgänger und vor allem Schulkinder schützen. Weshalb dann noch Stoppschilder gebraucht werden, erschließt sich zwar nicht, gültig sind sie natürlich trotzdem. In diesem Falle ist es das Zeichen 206 mit der Bedeutung: „Halt. Vorfahrt gewähren.“ Sollte der Kraftfahrer nicht halten, aber dennoch die Vorfahrt gewähren, kostet das 10 Euro Verwarngeld je Verstoß, sollte die Vorfahrt nicht eindeutig gewährt werden, sind 50 Euro und drei Punkte in Flensburg die Folge. Innerhalb von 10 Minuten wären während der Dreharbeiten grob überschlagen 1100 Euro allein an Verwarngeldern zusammengekommen. Zum Glück hat das Ordnungsamt diese Einnahmequelle da noch nicht im Visier gehabt. Bezeichnend ist, dass sich nur auswärtige Verkehrsteilnehmer, Busfahrer und Fahrschüler an die neue Vorfahrtsituation halten. Offensichtlich haben die einheimischen Kraftfahrer einfach verinnerlicht, dass hier zwar die Vorfahrt zu beachten ist, schauen aber nicht jedes Mal, ob die Schilder geändert wurden. Anstatt über Polizeikontrollen und Bußgelder nachzudenken, kann in solchen Fällen auch durch Zusatzschilder auf eine veränderte Lage hingewiesen werden. Dazu wird der Verkehrsteilnehmer einige Wochen lang schon vor Erreichen der Kreuzung mit einer Blinklampe auf dem Schild „Vorfahrt geändert!“ gewarnt. Das heißt: Zusatzschilder wird das Ordnungsamt nicht spendieren. Bleibt nur, dass sich Meißener Kraftfahrer gegenseitig im Bekanntenkreis und unter Nachbarn auf die neue Bußgeldfalle aufmerksam machen.

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