Verfassungsgericht erklärt ARGEn für ...
verfassungswidrig
Das Verfassungsgericht erklärt die so genannten ARGEn für verfassungswidrig.Die Zusammenlegung der Hartz-IV-Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften wurde vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Diese Mischverwaltung mit dem starken Einfluss der BA verstoße gegen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. In den nächsten drei Jahren muss der Gesetzgeber nun eine verwaltungstechnische Neuorganisation vornehmen.Im Sendegebiet ist der Landkreis Meißen davon nicht betroffen. Der Kreistag hatte bereits vor Einführung dieses Arbeitsmarktreformteils den Beschluss gefasst, die Aufgaben als sogenannter zugelassener kommunaler Träger allein und selbständig zu erfüllen.Auch im Landkreis Riesa-Großenhain wird mittlerweile für das kommunale Modell wie in Meißen plädiert.
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