Landkreis Meißen erlässt Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Betretung der Wälder
Waldwege dürfen nicht mehr verlassen werden
Der Landkreis Meißen hat am vergangenen Freitag eine Allgemeinverfügung "Sperrung des Waldes" veröffentlicht. Diese trat am 13. August 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Grund dafür ist die Waldbrandgefahr der anhaltenden Trockenheit.
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