Ohrfeige für Meißen
Landrat verbietet dem Oberbürgermeister die Erhebung einer Kultursteuer
Das Landratsamt weist die Stadt Meißen in die Schranken. Als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat das Landratsamt jetzt die umstrittene Kulturförderabgabesatzung der Stadt Meissen rückwirkend aufgehoben. Seit 1. Januar bestand die Stadt auf einer Abgabe von 25 Cent bis zu einem Euro je Eintrittskarte, ausgenommen waren nur die Kinobesuche. Seit Bekanntwerden dieser abenteuerlichen Idee regte sich unter den Kulturveranstaltern Widerstand und der Freistaat sah in der Kultursteuer eine Gesetzesverletzung. Wer es sich leisten konnte, ignorierte die Strafandrohung und kassierte seine Besucher einfach nicht ab. Die Stadträte hatten sich in der Vergangenheit mehrfach über alle Hinweise, Aufforderungen und Androhungen hinweggesetzt. Nun griff die vorgesetzte Behörde zum letzten Mittel, der Ersatzvornahme. Damit ist eine Erhebung von Zusatzsteuern auf Theaterkarten und Museumseintritt untersagt. Die Idee, ausgerechnet die Kultur zu besteuern, hatte dem Image der Stadt Meißen in den letzten Monaten nachhaltig geschadet und die Zusammenarbeit mit Albrechtsburg, Manufaktur und anderen Kultureinrichtungen überschattet. Tausende Euro und jede Menge Zeit hat allein die Umstellung der Ticketsysteme städtischer Kulturbetriebe gekostet. Ab sofort können Theater- und Museumsbesucher unter Vorlage der Eintrittskarte die, seit Januar zu unrecht erhobene Kulturförderabgabe zurückverlangen.
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